Kurzzeitige Stromunterbrechung in Schrollbach, Niedermohr und Kirchmohr am 22. Juli 2025

Am Dienstag, den 22. Juli 2025, kommt es in Schrollbach, Niedermohr und Kirchmohr im Zeitraum zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr zu kurzzeitigen Spannungsunterbrechungen. Grund hierfür ist eine Erneuerung im Mittelspannungsnetz, die für eine stabile und zukunftssichere Stromversorgung notwendig ist.

Während den Arbeiten werden die betroffenen Haushalte an mobile Notstromaggregate angeschlossen, um die Stromversorgung weitgehend aufrechtzuerhalten. Dennoch kann es zu kurzen Unterbrechungen kommen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Photovoltaikanlagen speisen während dieser Zeit nicht ins Netz ein und können Störmeldungen anzeigen. Dies ist technisch bedingt und kein Grund zur Sorge.
  • Vermeiden Sie den Betrieb großer elektrischer Verbraucher, wie Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge, Wäschetrockner, etc. um das Notstromnetz nicht zu überlasten.
  • Sollten Heizungen nach der Stromunterbrechung nicht automatisch anlaufen, drücken Sie den Entstörknopf oder schalten Sie den Hauptschalter einmal aus und wieder ein.

 

Wir danken den Bürgerinnen und Bürger für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Mai 2025 – Wichtige Änderung bei An- und Abmeldungen „Strom“ ab Juni 2025!

Wichtige Änderung bei An- und Abmeldungen „Strom“ ab Juni 2025! Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich – 24h-Lieferantenwechsel tritt in Kraft

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach, Ihr verlässlicher Partner in der Energieversorgung, möchten Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft über eine bedeutende Neuerung informieren, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft tritt: Die technische Umsetzung von Stromlieferantenwechseln und Ummeldungen erfolgt künftig innerhalb von nur 24 Stunden. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung wird dann nicht mehr möglich sein.

Diese gesetzlich verankerte Änderung im Rahmen des sogenannten „24h-Lieferantenwechsels“ hat direkte Auswirkungen auf die Stromabrechnung in vermieteten Objekten und erfordert rechtzeitiges Handeln aller Beteiligten – insbesondere von Hausverwaltungen, Vermietern sowie ein- und ausziehenden Mietern.

Was bedeutet das konkret?

Ab dem 6. Juni 2025 kann ein Wechsel des Energieversorgers oder eine Ummeldung nur noch mit Wirkung für die Zukunft vorgenommen werden – rückwirkende Korrekturen sind technisch ausgeschlossen. Damit verbunden ist die dringende Empfehlung, Mieterwechsel mindestens 14 Tage im Voraus dem Energieversorger zu melden. Eine Sonderkündigung wegen Umzugs muss zudem laut § 40 Abs. 5 EnWG mindestens sechs Wochen vor Auszug ausgesprochen werden.

Wichtige Hinweise für Hausverwaltungen und Vermieter:

  • Ausziehende Mieter sollten ihre Stromverträge rechtzeitig kündigen, um Nachbelastungen zu vermeiden.
  • Neue Mieter müssen sich vor Einzug aktiv bei einem Energieversorger anmelden – andernfalls wird der Strombezug automatisch dem Vermieter in der Grundversorgung zugeordnet.
  • Keine nachträgliche Korrektur möglich: Wer im System als Vertragspartner hinterlegt ist, trägt die Verantwortung für den gemessenen Verbrauch.
  • Zählerstände dokumentieren: Wir empfehlen, den Zählerstand bei Schlüsselübergabe festzuhalten und unverzüglich an den Versorger zu übermitteln.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Ab Juni 2025: An- und -abmeldungen „Strom“ sowie Versorgerwechsel erfolgen innerhalb von 24 Stunden – rückwirkende Bearbeitung ausgeschlossen.
  • Mieter sollten sich mindestens 14 Tage vor Einzug beim Energieversorger melden.
  • Erfolgt keine Anmeldung durch den neuen Mieter, wird der Vermieter automatisch in der Grundversorgung beliefert.
  • Leerstände und Mieterwechsel frühzeitig melden, um Fehlabrechnungen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Für Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Januar 2025 – Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach informieren über den Ablauf der Jahresverbrauchsabrechnung 2024

Januar 2025 - Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach informieren über den Ablauf der Jahresverbrauchsabrechnung 2024:

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach haben bis zum 20. Januar 2025 den überwiegenden Teil der Jahresverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2024 erstellt und versendet. Sollten Sie bei den Stadtwerken einen Abbuchungsauftrag hinterlegt haben, erfolgt die Abbuchung des Rechnungsbetrages bzw. die Überweisung eines Guthabens mit einer Frist von 2 Wochen zum Rechnungsdatum, jedoch spätestens in der Kalenderwoche 06/2025.

Ebenfalls auf der Jahresverbrauchsabrechnung des Jahres 2024 ist der neue Abschlagsplan für das Jahr 2025 mit entsprechenden Fälligkeiten ausgewiesen. Das Fälligkeitsdatum des ersten Abschlages ist der 01. Februar 2025. Um Überschneidungen mit der Abbuchung der Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden, werden die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach die Abbuchung des ersten Abschlags für den Verbrauchsmonat Februar 2025 einmalig um 2 Wochen verschieben. Die Abbuchung erfolgt daher in der Kalenderwoche 08/2025.

Sollten Sie bei den Stadtwerken Ramstein-Miesenbach keine Einzugsermächtigung hinterlegt haben, bitten wir Sie, den in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin bei der Begleichung der Rechnung und der Abschläge zu berücksichtigen.

Sofern Sie bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Abrechnung für das Jahr 2024 erhalten haben, bitte wir um etwas Geduld. Sie erhalten diese in Kürze.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtwerke Ramstein-Miesenbach

Geänderte Öffnungszeiten ab 01. Oktober 2024

Geänderte Öffnungszeiten der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH sowie des EVU Weilerbach ab dem 01. Oktober 2024

Ab dem 01. Oktober ändern sich die Öffnungszeiten des Kundenservices der Stadtwerke. Für die persönliche Beratung und Anliegen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke künftig zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 – 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

Kundinnen und Kunden können während dieser Öffnungszeiten sowohl telefonisch als auch vor Ort Unterstützung in allen Fragen rund um Dienstleistungen der Stadtwerke erhalten.

August 2024 – Vollsperrung in Niedermohr: Leitungsverlegung in der Hauptstraße 2. Bauabschnitt

August 2024 - Vollsperrung in Niedermohr: Leitungsverlegung in der Hauptstraße 2. Bauabschnitt

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH informiert die Bürgerinnen und Bürger über die bevorstehende Vollsperrung in der Hauptstraße.

Ab Montag, dem 26. August 2024, wird ein weiterer Teil der Hauptstraße aufgrund notwendiger Leitungsverlegungsarbeiten für Strom und Glasfaser sowie Erneuerung der Wasserleitungen vollständig gesperrt. Diese Maßnahme ist unerlässlich, um die Infrastruktur und Versorgungssicherheit der Gemeinde zu gewährleisten.

Die Sperrung betrifft den Abschnitt der Hauptstraße von der Einmündung Wagnerstal bis zur Einmündung Elisabeth-Matz-Straße. Die Bauarbeiten für diesen Abschnitt werden ca. 8 Wochen andauern und voraussichtliche bis zum 21.10.2024 beendet sein.

Umleitungshinweise

Die entsprechenden Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Umleitungsschildern zu folgen.

Die vorhandene Umleitung für den Fern- u. Schwerlastverkehr bleibt bestehen.

Die Anwohner der betroffenen Bereiche werden gebeten, die Zufahrtsregelungen zu beachten und sich bei Fragen oder Problemen direkt an die Stadtwerke zu wenden. Der Zugang zu den Grundstücken wird, so weit wie möglich, aufrechterhalten, allerdings kann es zu kurzfristigen Einschränkungen kommen.

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH bedankt sich im Voraus für das Verständnis und die Geduld der Bürgerinnen und Bürger während der Bauarbeiten.

April 2024 – Umsatzsteuer für Gas steigt ab April wieder auf 19 Prozent

April 2024 - Umsatzsteuer für Gas steigt ab April wieder auf 19 Prozent

Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, den Umsatzsteuersatz für
Gas wieder zu erhöhen. Die Umsatzsteuersenkung auf 7 Prozent für die
Lieferung von Gas endet somit am 31.03.2024. Ab dem 01.04.2024 gilt
wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Die Abschläge haben wir angepasst.
Zur Veranschaulichung: Bei einem Abschlag von 200 € monatlich
(brutto) ergibt sich ab dem 01.04.2024 ein neuer Abschlag von
222 € monatlich (brutto).
Gerne können Sie uns Ihren Zählerstand des Gas-Zählers entsprechend
mit einem Fotonachweis zusenden (KSK@stadtwerke-ramstein.de).
Kunden, die monatlich per Dauerauftrag zahlen, werden gesondert
angeschrieben.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht im Falle einer gesetzlichen Änderung
nicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.

 

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