Geplante Stromabschaltungen in Hütschenhausen und Miesenbach

In der KW 45 gibt es an folgenden Tagen 2 geplante Stromabschaltungen.

 

Am Montag, 03.11.2025 zwischen 9:00 bis 10:00 Uhr in Hütschenhausen
Folgende Straßen sind betroffen (wg. Wartungsarbeiten 20KV Schaltanlage):
– Hauptstr. (Bereich West)
– Am Weiherberg
– Ziegelhütte
– Taubenweiherweg
– An den Acht Morgen

Am Dienstag, 04.11.2025 zwischen 9:00 bis 11:00 Uhr in Miesenbach
Folgende Straßen sind betroffen (wg. Anlagenerneuerung Trafostation):
– Am Kiefernkopf
– Schubertstr.
– Moorbachstr.
– Brucknerstr.
– Heidestr.
– Richard-Wagner-Str.
– Neuwoogstr. (Bereich Ost)

Die Abschaltzeiten sind das Maximum an Zeit. Die Stromversorgung könnte evtl. schon wieder
früher zur Verfügung stehen, je nach Vorankommen mit den notwendigen Arbeiten.

Vor der Stromabschaltung
• Verwenden Sie kurz vorher keine Aufzüge.
• Schalten Sie Geräte wie Herd, Bügeleisen, Kreissäge etc. aus oder ziehen Sie den Stecker – sie könnten
sich beim Wiedereinschalten automatisch aktivieren.
• Sichern Sie Computerdaten und fahren Sie Geräte ordentlich herunter.
• Schalten Sie Standby-Geräte (z. B. TV, Receiver) aus oder ziehen Sie den Stecker.
• Öffnen Sie elektrische Rollläden und Tore, wenn nötig.

 

Während der Stromabschaltung
• Nutzen Sie keine Aufzüge – auch wenn sie scheinbar funktionieren.
• Lassen Sie Kühl- und Gefriergeräte geschlossen – sie halten die Kälte meist mehrere Stunden.
• Telefonieren über Internet/Router ist nicht möglich, da der Router stromlos ist.

 

Nach der Stromabschaltung
• Schalten Sie elektrische Geräte nach und nach wieder ein, um eine Überlastung zu vermeiden.
• Prüfen Sie Geräte mit Zeitanzeige (z. B. Wecker, Uhren) und stellen Sie ggf. die Uhrzeit neu.
• Kontrollieren Sie bei Photovoltaik-Anlagen die Funktion.
• Bei Gasheizungen: Sollte sie nicht automatisch anlaufen, drücken Sie den Entstörknopf oder schalten
Sie den Hauptschalter einmal aus und wieder ein. Bei Problemen: Heizungsinstallateur kontaktieren.
• Vergewissern Sie sich, dass Geräte wie Herd, Bügeleisen etc. ausgeschaltet sind – Brand- und

 

Wir danken den Bürgerinnen und Bürger für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ausschreibung Jahresvertrag für Tiefbauleistungen…

Allgemeine Hinweise

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH schreibt den Jahresvertrag für Tiefbauleistungen zusammen mit dem Kanalwerk der VG-Ramstein für die Jahre 2026/2027 aus.

Die Ausschreibung erfolgt über die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach.

Im folgendem wird erklärt, wie man daran teilnehmen kann:

Die Bauabteilung der Verbandsgemeinde nutzt für ihre Ausschreibungen das elektronische Vergabeverfahren der Vergabeplattform „subreport-ELVIS“. Dort werden interessierten Unternehmen sämtliche Ausschreibungsunterlagen, inkl. Pläne und Gutachten, zu den aktuellen Ausschreibungsverfahren kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Bietern und Verwaltung erfolgt ebenso wie die Abgabe von Angeboten elektronisch über die Plattform.

Wie können Unternehmen am elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen?

Für das interessierte Unternehmen ist eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Homepage der Firma subreport notwendig. Falls noch nicht geschehen, kann man dies unter folgendem Link tun:

 https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html

Modernisierung der Ladesäulen in Ramstein

Schnellladen mit bis zu 100 kW

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH investieren in die Zukunft der Elektromobilität: Die bestehende Ladesäule in der Poststraße wird durch zwei hochmoderne Hypercharge-Schnellladestationen ersetzt. Jede der neuen Säulen bietet eine Ladeleistung von bis zu 100 kW – für deutlich kürzere Ladezeiten und mehr Komfort.

Bitte beachten Sie: Während der Umbauarbeiten steht vorübergehend kein Ladepunkt zur Verfügung. Voraussichtlich ab Ende des Monats sind die neuen Schnelllader einsatzbereit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis – wir freuen uns, Ihnen bald noch leistungsfähigere Ladeinfrastruktur anbieten zu können!

Kurzzeitige Stromunterbrechung in Schrollbach, Niedermohr und Kirchmohr am 22. Juli 2025

Am Dienstag, den 22. Juli 2025, kommt es in Schrollbach, Niedermohr und Kirchmohr im Zeitraum zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr zu kurzzeitigen Spannungsunterbrechungen. Grund hierfür ist eine Erneuerung im Mittelspannungsnetz, die für eine stabile und zukunftssichere Stromversorgung notwendig ist.

Während den Arbeiten werden die betroffenen Haushalte an mobile Notstromaggregate angeschlossen, um die Stromversorgung weitgehend aufrechtzuerhalten. Dennoch kann es zu kurzen Unterbrechungen kommen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Photovoltaikanlagen speisen während dieser Zeit nicht ins Netz ein und können Störmeldungen anzeigen. Dies ist technisch bedingt und kein Grund zur Sorge.
  • Vermeiden Sie den Betrieb großer elektrischer Verbraucher, wie Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge, Wäschetrockner, etc. um das Notstromnetz nicht zu überlasten.
  • Sollten Heizungen nach der Stromunterbrechung nicht automatisch anlaufen, drücken Sie den Entstörknopf oder schalten Sie den Hauptschalter einmal aus und wieder ein.

 

Wir danken den Bürgerinnen und Bürger für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Mai 2025 – Wichtige Änderung bei An- und Abmeldungen „Strom“ ab Juni 2025!

Wichtige Änderung bei An- und Abmeldungen „Strom“ ab Juni 2025! Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich – 24h-Lieferantenwechsel tritt in Kraft

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach, Ihr verlässlicher Partner in der Energieversorgung, möchten Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft über eine bedeutende Neuerung informieren, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft tritt: Die technische Umsetzung von Stromlieferantenwechseln und Ummeldungen erfolgt künftig innerhalb von nur 24 Stunden. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung wird dann nicht mehr möglich sein.

Diese gesetzlich verankerte Änderung im Rahmen des sogenannten „24h-Lieferantenwechsels“ hat direkte Auswirkungen auf die Stromabrechnung in vermieteten Objekten und erfordert rechtzeitiges Handeln aller Beteiligten – insbesondere von Hausverwaltungen, Vermietern sowie ein- und ausziehenden Mietern.

Was bedeutet das konkret?

Ab dem 6. Juni 2025 kann ein Wechsel des Energieversorgers oder eine Ummeldung nur noch mit Wirkung für die Zukunft vorgenommen werden – rückwirkende Korrekturen sind technisch ausgeschlossen. Damit verbunden ist die dringende Empfehlung, Mieterwechsel mindestens 14 Tage im Voraus dem Energieversorger zu melden. Eine Sonderkündigung wegen Umzugs muss zudem laut § 40 Abs. 5 EnWG mindestens sechs Wochen vor Auszug ausgesprochen werden.

Wichtige Hinweise für Hausverwaltungen und Vermieter:

  • Ausziehende Mieter sollten ihre Stromverträge rechtzeitig kündigen, um Nachbelastungen zu vermeiden.
  • Neue Mieter müssen sich vor Einzug aktiv bei einem Energieversorger anmelden – andernfalls wird der Strombezug automatisch dem Vermieter in der Grundversorgung zugeordnet.
  • Keine nachträgliche Korrektur möglich: Wer im System als Vertragspartner hinterlegt ist, trägt die Verantwortung für den gemessenen Verbrauch.
  • Zählerstände dokumentieren: Wir empfehlen, den Zählerstand bei Schlüsselübergabe festzuhalten und unverzüglich an den Versorger zu übermitteln.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Ab Juni 2025: An- und -abmeldungen „Strom“ sowie Versorgerwechsel erfolgen innerhalb von 24 Stunden – rückwirkende Bearbeitung ausgeschlossen.
  • Mieter sollten sich mindestens 14 Tage vor Einzug beim Energieversorger melden.
  • Erfolgt keine Anmeldung durch den neuen Mieter, wird der Vermieter automatisch in der Grundversorgung beliefert.
  • Leerstände und Mieterwechsel frühzeitig melden, um Fehlabrechnungen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Für Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Januar 2025 – Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach informieren über den Ablauf der Jahresverbrauchsabrechnung 2024

Januar 2025 - Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach informieren über den Ablauf der Jahresverbrauchsabrechnung 2024:

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach haben bis zum 20. Januar 2025 den überwiegenden Teil der Jahresverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2024 erstellt und versendet. Sollten Sie bei den Stadtwerken einen Abbuchungsauftrag hinterlegt haben, erfolgt die Abbuchung des Rechnungsbetrages bzw. die Überweisung eines Guthabens mit einer Frist von 2 Wochen zum Rechnungsdatum, jedoch spätestens in der Kalenderwoche 06/2025.

Ebenfalls auf der Jahresverbrauchsabrechnung des Jahres 2024 ist der neue Abschlagsplan für das Jahr 2025 mit entsprechenden Fälligkeiten ausgewiesen. Das Fälligkeitsdatum des ersten Abschlages ist der 01. Februar 2025. Um Überschneidungen mit der Abbuchung der Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden, werden die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach die Abbuchung des ersten Abschlags für den Verbrauchsmonat Februar 2025 einmalig um 2 Wochen verschieben. Die Abbuchung erfolgt daher in der Kalenderwoche 08/2025.

Sollten Sie bei den Stadtwerken Ramstein-Miesenbach keine Einzugsermächtigung hinterlegt haben, bitten wir Sie, den in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin bei der Begleichung der Rechnung und der Abschläge zu berücksichtigen.

Sofern Sie bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Abrechnung für das Jahr 2024 erhalten haben, bitte wir um etwas Geduld. Sie erhalten diese in Kürze.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtwerke Ramstein-Miesenbach

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