Leistungsschau 2025

Leistungsschau 2025

Rückblick: Leistungsschau 2025

Auch in diesem Jahr waren wir mit einem Stand bei der Westricher Leistungsschau vertreten.

Besonders gut kam unser Malwettbewerb an, der sich vor allem an Kinder richtete. Mit viel Kreativität und Begeisterung entstanden zahlreiche farbenfrohe Bilder zu dem Thema „Wasser,Strom und Wärme – so wichtig sind sie für mich“ . Die Kunstwerke sind aktuell im großen Fenster der Stadtwerke ausgestellt und können dort von Passantinnen und Passanten bewundert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt an unserem Stand war das Thema Glasfaser. Anhand eines sogenannten Spleißgeräts wurde gezeigt, wie zwei Glasfaserkabel miteinander verbunden werden – ein hochpräziser Vorgang, der für den Aufbau schneller Internetverbindungen von großer Bedeutung ist. Fragen rund um das Thema Glasfaser wurden gerne beantwortet und stießen auf echtes Interesse bei den Besucherinnen und Besuchern.

Die Teilnahme an der Leistungsschau bot eine wertvolle Möglichkeit, Einblicke in unsere Arbeit zu geben und mit Interessierten in Kontakt zu treten. Unser Dank gilt allen, die sich Zeit genommen haben, bei uns vorbeizuschauen, Fragen zu stellen oder beim Malwettbewerb mitzumachen.

Mai 2025 – Wichtige Änderung bei An- und Abmeldungen „Strom“ ab Juni 2025!

Wichtige Änderung bei An- und Abmeldungen „Strom“ ab Juni 2025! Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich – 24h-Lieferantenwechsel tritt in Kraft

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach, Ihr verlässlicher Partner in der Energieversorgung, möchten Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft über eine bedeutende Neuerung informieren, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft tritt: Die technische Umsetzung von Stromlieferantenwechseln und Ummeldungen erfolgt künftig innerhalb von nur 24 Stunden. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung wird dann nicht mehr möglich sein.

Diese gesetzlich verankerte Änderung im Rahmen des sogenannten „24h-Lieferantenwechsels“ hat direkte Auswirkungen auf die Stromabrechnung in vermieteten Objekten und erfordert rechtzeitiges Handeln aller Beteiligten – insbesondere von Hausverwaltungen, Vermietern sowie ein- und ausziehenden Mietern.

Was bedeutet das konkret?

Ab dem 6. Juni 2025 kann ein Wechsel des Energieversorgers oder eine Ummeldung nur noch mit Wirkung für die Zukunft vorgenommen werden – rückwirkende Korrekturen sind technisch ausgeschlossen. Damit verbunden ist die dringende Empfehlung, Mieterwechsel mindestens 14 Tage im Voraus dem Energieversorger zu melden. Eine Sonderkündigung wegen Umzugs muss zudem laut § 40 Abs. 5 EnWG mindestens sechs Wochen vor Auszug ausgesprochen werden.

Wichtige Hinweise für Hausverwaltungen und Vermieter:

  • Ausziehende Mieter sollten ihre Stromverträge rechtzeitig kündigen, um Nachbelastungen zu vermeiden.
  • Neue Mieter müssen sich vor Einzug aktiv bei einem Energieversorger anmelden – andernfalls wird der Strombezug automatisch dem Vermieter in der Grundversorgung zugeordnet.
  • Keine nachträgliche Korrektur möglich: Wer im System als Vertragspartner hinterlegt ist, trägt die Verantwortung für den gemessenen Verbrauch.
  • Zählerstände dokumentieren: Wir empfehlen, den Zählerstand bei Schlüsselübergabe festzuhalten und unverzüglich an den Versorger zu übermitteln.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Ab Juni 2025: An- und -abmeldungen „Strom“ sowie Versorgerwechsel erfolgen innerhalb von 24 Stunden – rückwirkende Bearbeitung ausgeschlossen.
  • Mieter sollten sich mindestens 14 Tage vor Einzug beim Energieversorger melden.
  • Erfolgt keine Anmeldung durch den neuen Mieter, wird der Vermieter automatisch in der Grundversorgung beliefert.
  • Leerstände und Mieterwechsel frühzeitig melden, um Fehlabrechnungen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Für Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Januar 2025 – Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach informieren über den Ablauf der Jahresverbrauchsabrechnung 2024

Januar 2025 - Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach informieren über den Ablauf der Jahresverbrauchsabrechnung 2024:

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach haben bis zum 20. Januar 2025 den überwiegenden Teil der Jahresverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2024 erstellt und versendet. Sollten Sie bei den Stadtwerken einen Abbuchungsauftrag hinterlegt haben, erfolgt die Abbuchung des Rechnungsbetrages bzw. die Überweisung eines Guthabens mit einer Frist von 2 Wochen zum Rechnungsdatum, jedoch spätestens in der Kalenderwoche 06/2025.

Ebenfalls auf der Jahresverbrauchsabrechnung des Jahres 2024 ist der neue Abschlagsplan für das Jahr 2025 mit entsprechenden Fälligkeiten ausgewiesen. Das Fälligkeitsdatum des ersten Abschlages ist der 01. Februar 2025. Um Überschneidungen mit der Abbuchung der Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden, werden die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach die Abbuchung des ersten Abschlags für den Verbrauchsmonat Februar 2025 einmalig um 2 Wochen verschieben. Die Abbuchung erfolgt daher in der Kalenderwoche 08/2025.

Sollten Sie bei den Stadtwerken Ramstein-Miesenbach keine Einzugsermächtigung hinterlegt haben, bitten wir Sie, den in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin bei der Begleichung der Rechnung und der Abschläge zu berücksichtigen.

Sofern Sie bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Abrechnung für das Jahr 2024 erhalten haben, bitte wir um etwas Geduld. Sie erhalten diese in Kürze.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtwerke Ramstein-Miesenbach

Zwischenbericht zum Bau Umspannwerk

Zwischenbericht zum Bau Umspannwerk

Zwischenbericht zum Bau Umspannwerk

Mit dem Spatenstich am 12. April 2024 begannen die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach mit dem Bau ihres Umspannwerkes. In der Zwischenzeit sind alle Komponenten und Arbeiten beauftragt und der Baufortschritt zeigt sich schon recht weit vorangeschritten.

Am 25.09.24 wurde der erste Trafo mit einem Gewicht von 63 Tonnen und den Abmaßen von 7,72 m Länge, 3,07 m Breite und 3,72 m Höhe angeliefert und an dem vorgesehenen Ort aufgestellt. Ebenfalls wurden in der Zwischenzeit die 20-kV Schaltanlage eingebaut und die Vorbereitungen für die Anbindung der Leiterseile zwischen dem Abspannmasten und dem Trafo. Am sogenannten Innenleben eines Umspannwerkes arbeiten im Moment die Firmen mit Hochdruck, so dass alle Arbeiten für den geplanten Inbetriebnahmetermin zum Jahreswechsel zusammenlaufen.

Als Problem könnten sich jedoch die Lieferung der Leistungsschalter herausstellen, die im Moment vom Hersteller für den Januar 2025 vorgesehen sind, obwohl der ursprüngliche Termin für 2024 vorgesehen ist. Als weiterer zeitlicher Hemmschuh könnte sich die Installation der Fernwirktechnik erweisen, da es hier ebenfalls zu Verzögerung kommen könnte. Die Stadtwerke als auch der Dienstleister Pfalzwerke Netz AG suchen gemeinsam Lösungswege, um die zeitgerechte Inbetriebnahme des Umspannwerkes realisieren zu können.

Parallel werden von Oktober bis Mitte November durch das Tochterunternehmen Zimmer Bau je 3 20-kV-Leitungenssytseme und 3 Leerrohrsystem auf einer Trasse von 440 Meter und 3,80 m breit für die zukünftige Anbindung der Ladeinfrastruktur des Verteilzentrums Amazon sowie der redundanten Anbindung der Strom-Übergabestationen in Katzenbach und Spesbach. Des Weiteren dienen die Leerrohre der in der Nähe geplanten PV-Freiflächenanlagen. Damit sorgen die Stadtwerke zusammen mit Ihrem Tochterunternehmen die nächsten Schritte der Klimaneutralität und Versorgungssicherheit in der Region.

Geänderte Öffnungszeiten ab 01. Oktober 2024

Geänderte Öffnungszeiten der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH sowie des EVU Weilerbach ab dem 01. Oktober 2024

Ab dem 01. Oktober ändern sich die Öffnungszeiten des Kundenservices der Stadtwerke. Für die persönliche Beratung und Anliegen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke künftig zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 – 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

Kundinnen und Kunden können während dieser Öffnungszeiten sowohl telefonisch als auch vor Ort Unterstützung in allen Fragen rund um Dienstleistungen der Stadtwerke erhalten.

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