Januar 2024 - Grund zur Freude: Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach senken die Strompreise zum 01. März 2024!

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach haben in der Sitzung des Aufsichtsrates Anfang Januar beschlossen, zum 01. März 2024 die Strompreise zu senken.
Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und die Gasmangellage mit drohenden Abschaltungen u.a. für Industrie- und Gewerbeanlagen sind zwar immer noch
spürbar, jedoch hat eine gewisse Beruhigung auf den Energiemärkten eingesetzt,
was zu rückläufigen Energiepreisen auf den Großhandelsmärkten führte.
Dem entgegen wirken die Entscheidungen der Bundesregierung, den bisher gewährten Zuschuss von 5,5 Mrd. Euro an die Übertragungsnetzbetreiber zu streichen, was zur Folge hat, dass die Netzentgelte auf allen Ebenen gestiegen sind.
Dazu kommt noch die Erhöhung der Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die im Rahmen der Neuberechnung der Netzentgelte am
22.12.2023 entschieden wurde, und sich somit um 0,226 ct/kWh erhöht.
Trotz dieser Entscheidungen sind die Stadtwerke in der Lage die Strompreise zu senken und die durch die Optimierung der Beschaffungsseite entstandenen Kostenvorteile direkt an Ihre Kunden weiterzugeben.
Zum 01.03.2024 wird der bisherige Arbeitspreis um 8,092 ct/kWh
(brutto) gesenkt.
Dies gilt für die Vertragsangebote „Strom Privat“, Strom-Profi“ und „Strom Speicherheizung u. Wärmepumpe“. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh entspricht dies einem Betrag von 283,22 € brutto.
Für die Tarifsegmente der Grund- und Ersatzversorgung beträgt die Senkung des
Arbeitspreise 3,927 ct/kWh brutto.
Parallel werden im Gegenzug die seit Jahren gültigen Grundpreise zwischen 11,90
Euro bis 16,66 Euro brutto fürs ganze Jahr angepasst. Damit wird den gestiegenen
Preisen für die Netzentgelte und Zähler entgegengewirkt.
Bereits zum 01. Oktober 2023 haben die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach die
Gaspreise um 5,14 ct/kWh (brutto) gesenkt. Bei einem Jahresverbrauch von
20.000 kWh entspricht dies einem Betrag von 960 € netto (1.027,20 € brutto).
Obwohl die Bundesregierung die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) im Dezember 2023 kurzfristig von 40 auf 45 € je
Tonne erhöht hat, bleiben die Gas-Preise unverändert.
Unklar bleibt weiterhin der Termin für das Auslaufen des verminderten Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen. Lt. geltender Rechtslage kommt der
verminderte Umsatzsteuersatz i. H. v. 7 % auf Gas- und Wärmelieferung bis zum
31.03.2024 zur Anwendung. Danach gelten dann wieder 19 % Umsatzsteuer.

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