Wichtige Änderung bei An- und Abmeldungen „Strom“ ab Juni 2025! Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich – 24h-Lieferantenwechsel tritt in Kraft

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach, Ihr verlässlicher Partner in der Energieversorgung, möchten Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft über eine bedeutende Neuerung informieren, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft tritt: Die technische Umsetzung von Stromlieferantenwechseln und Ummeldungen erfolgt künftig innerhalb von nur 24 Stunden. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung wird dann nicht mehr möglich sein.

Diese gesetzlich verankerte Änderung im Rahmen des sogenannten „24h-Lieferantenwechsels“ hat direkte Auswirkungen auf die Stromabrechnung in vermieteten Objekten und erfordert rechtzeitiges Handeln aller Beteiligten – insbesondere von Hausverwaltungen, Vermietern sowie ein- und ausziehenden Mietern.

Was bedeutet das konkret?

Ab dem 6. Juni 2025 kann ein Wechsel des Energieversorgers oder eine Ummeldung nur noch mit Wirkung für die Zukunft vorgenommen werden – rückwirkende Korrekturen sind technisch ausgeschlossen. Damit verbunden ist die dringende Empfehlung, Mieterwechsel mindestens 14 Tage im Voraus dem Energieversorger zu melden. Eine Sonderkündigung wegen Umzugs muss zudem laut § 40 Abs. 5 EnWG mindestens sechs Wochen vor Auszug ausgesprochen werden.

Wichtige Hinweise für Hausverwaltungen und Vermieter:

  • Ausziehende Mieter sollten ihre Stromverträge rechtzeitig kündigen, um Nachbelastungen zu vermeiden.
  • Neue Mieter müssen sich vor Einzug aktiv bei einem Energieversorger anmelden – andernfalls wird der Strombezug automatisch dem Vermieter in der Grundversorgung zugeordnet.
  • Keine nachträgliche Korrektur möglich: Wer im System als Vertragspartner hinterlegt ist, trägt die Verantwortung für den gemessenen Verbrauch.
  • Zählerstände dokumentieren: Wir empfehlen, den Zählerstand bei Schlüsselübergabe festzuhalten und unverzüglich an den Versorger zu übermitteln.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Ab Juni 2025: An- und -abmeldungen „Strom“ sowie Versorgerwechsel erfolgen innerhalb von 24 Stunden – rückwirkende Bearbeitung ausgeschlossen.
  • Mieter sollten sich mindestens 14 Tage vor Einzug beim Energieversorger melden.
  • Erfolgt keine Anmeldung durch den neuen Mieter, wird der Vermieter automatisch in der Grundversorgung beliefert.
  • Leerstände und Mieterwechsel frühzeitig melden, um Fehlabrechnungen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Für Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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