§ 14 a EnWG

Gemeindewerke Hütschenhausen

§ 14a EnWG - Kurz erklärt

Der stetige Ausbau von Wärmepumpen, Wallboxen und anderen elektrischen Verbrauchseinrichtungen ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Gleichzeitig stellt dieser wachsende Strombedarf die Verteilnetze vor neue Herausforderungen – insbesondere zu Zeiten, in denen viele Geräte gleichzeitig genutzt werden.

Um die Stabilität der Stromnetze langfristig sicherzustellen, wurde der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 1. Januar 2024 angepasst.

 

Was regelt § 14 a EnWG

Die Regelung betrifft sogenannt steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 kW zum Beispiel:

arrow right circle icon Wärmepumpen

arrow right circle icon Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)

arrow right circle icon Klimaanlagen

arrow right circle icon Stromspeicher

 

Wenn das Stromnetz in einer Region an seine Grenzen kommt, darf der Netzbetreiber diese Anlagen kurzzeitig in ihrer Leistung reduzieren („dimmen“) – jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt. Eine vollständige Abschaltung erfolgt dabei nicht.

 

Melden Sie hier ganz bequem online Ihre Verbrauchseinrichtung an:

 icon_lightbulb_alt icon Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen und steht jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung.

 

In 3 Schritten zu Ihrer Verbrauchseinrichtung

1. Schritt

Auswahl Ihres Gerätes

Wählen Sie eine Verbrauchseinrichtung. Voraussetzung ist, dass diese eine Leistung von über 4,2 kW hat.
Verbrauchseinrichtungen sind:

  • Wallboxen
  • Wärmepumpen
  • Klimageräte
  • Stromspeicher

2. Schritt

Installation

Ein durch Sie beauftragter Elektroinstallateur  übernimmt die Installation und Inbetriebnahme der Anlage. Dieser hat beim Einbau/Umbau die technischen Vorgaben des Netzbetreibers einzuhalten. Der Messstellenbetreiber installiert anschließend einen Zähler. Die Steuertechnik wird erst später installiert und ist keine Voraussetzung für die Netzentgeltreduktion

3. Schritt

Online-Anmeldung der Anlage und Wahl des Moduls

Sobald die Anlage für die Steuerung vorbereitet ist, müssen Sie oder ihr Installateur diese bei uns anmelden. Ebenso muss hierbei das Netzentgeltmodul festgelegt werden. Hier geht es zur Online-Anmeldung

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Tel.: 06371 592 300

Email: KSK@Stadtwerke-Ramstein.de

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