§ 14 a EnWG
Gemeindewerke Hütschenhausen
§ 14a EnWG - Kurz erklärt
Der stetige Ausbau von Wärmepumpen, Wallboxen und anderen elektrischen Verbrauchseinrichtungen ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Gleichzeitig stellt dieser wachsende Strombedarf die Verteilnetze vor neue Herausforderungen – insbesondere zu Zeiten, in denen viele Geräte gleichzeitig genutzt werden.
Um die Stabilität der Stromnetze langfristig sicherzustellen, wurde der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 1. Januar 2024 angepasst.
Was regelt § 14 a EnWG
Die Regelung betrifft sogenannt steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 kW zum Beispiel:
Wärmepumpen
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
Klimaanlagen
Stromspeicher
Wenn das Stromnetz in einer Region an seine Grenzen kommt, darf der Netzbetreiber diese Anlagen kurzzeitig in ihrer Leistung reduzieren („dimmen“) – jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt. Eine vollständige Abschaltung erfolgt dabei nicht.
Melden Sie hier ganz bequem online Ihre Verbrauchseinrichtung an:
Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen und steht jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung.
Modul 1
Pauschale Netzentgeltreduzierung- Fester, jährlicher Rabatt auf das Netzentgelt
- Höhe ca. 110 bis 190 € brutto pro Jahr (je nach Netzbetreiber)
- Unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch
- Einfach und gut planbar
Modul 2
Verbrauchsabhängige Reduzierung- Reduzierung des Netzentgelts je nach tatsächlichem Verbrauch der Anlage
- Separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung erforderlich
- Besonders attraktiv bei hohem Stromverbrauch (z. B. Wärmepumpen)
Modul 3
Zeitvariables Netzentgelt (optional)- Unterschiedliche Netzentgelte je nach Tageszeit
- Günstigere Tarife in Zeiten geringer Netzauslastung
- Voraussetzung ist ein inteligentes Messsystem
- Wichtig: Wenn Sie viel Strom in teuren Zeitfenstern verbrauchen, dann zahlen Sie mehr.
In 3 Schritten zu Ihrer Verbrauchseinrichtung
1. Schritt
Auswahl Ihres Gerätes
Wählen Sie eine Verbrauchseinrichtung. Voraussetzung ist, dass diese eine Leistung von über 4,2 kW hat.
Verbrauchseinrichtungen sind:
- Wallboxen
- Wärmepumpen
- Klimageräte
- Stromspeicher
2. Schritt
Installation
Ein durch Sie beauftragter Elektroinstallateur übernimmt die Installation und Inbetriebnahme der Anlage. Dieser hat beim Einbau/Umbau die technischen Vorgaben des Netzbetreibers einzuhalten. Der Messstellenbetreiber installiert anschließend einen Zähler. Die Steuertechnik wird erst später installiert und ist keine Voraussetzung für die Netzentgeltreduktion
3. Schritt
Online-Anmeldung der Anlage und Wahl des Moduls
Sobald die Anlage für die Steuerung vorbereitet ist, müssen Sie oder ihr Installateur diese bei uns anmelden. Ebenso muss hierbei das Netzentgeltmodul festgelegt werden. Hier geht es zur Online-Anmeldung